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MwSt-Rechner

Mehrwertsteuer sofort berechnen. Fügen Sie die Steuer hinzu oder entfernen Sie sie von jedem Preis. Automatische Erkennung für 30+ Länder.

MwSt-Rechner. Steuer auf jeden Preis sofort aufschlagen oder herausrechnen.
Ein MwSt-Rechner schlägt die Steuer auf einen Nettopreis auf oder rechnet sie aus einem Bruttopreis heraus. Er zeigt Nettobetrag, Steuerbetrag und Gesamtpreis mit vordefinierten Sätzen für über 30 Länder.

Was ist ein MwSt-Rechner?

Ein MwSt-Rechner (Mehrwertsteuer-Rechner) ist ein Online-Tool, das den Nettobetrag, Bruttobetrag und die enthaltene Mehrwertsteuer in Sekundenschnelle berechnet. Er rechnet sowohl vom Netto zum Brutto (MwSt aufschlagen) als auch vom Brutto zum Netto (MwSt herausrechnen) und ist damit unverzichtbar für Rechnungsstellung, Preiskalkulation und Buchhaltung.
In Deutschland gelten zwei Mehrwertsteuersätze: der Regelsteuersatz von 19 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Der Regelsteuersatz betrifft die meisten Waren und Dienstleistungen, während der ermäßigte Satz unter anderem für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen, den öffentlichen Nahverkehr und seit 2026 dauerhaft für Speisen in der Gastronomie gilt.
Die Begriffe Mehrwertsteuer (MwSt) und Umsatzsteuer (USt) bezeichnen in Deutschland dieselbe Steuer. Mehrwertsteuer ist der umgangssprachliche Begriff, Umsatzsteuer der offizielle Rechtsbegriff im Umsatzsteuergesetz (UStG). Der Name Mehrwertsteuer leitet sich davon ab, dass durch den Vorsteuerabzug nur der tatsächlich geschaffene Mehrwert besteuert wird. Unser MwSt-Rechner unterstützt über 30 Länder mit automatischer Steuersatzerkennung und eignet sich so auch für internationale Geschäfte und innergemeinschaftliche Lieferungen.

Wie berechnet man die Mehrwertsteuer?

Die Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt in zwei Richtungen: vom Netto zum Brutto (MwSt aufschlagen) oder vom Brutto zum Netto (MwSt herausrechnen). Beide Berechnungen sind mit einer einfachen Formel möglich.
MwSt auf einen Nettobetrag aufschlagen:
1. Multiplizieren Sie den Nettobetrag mit dem Steuersatz als Dezimalzahl. Bei 19 % rechnen Sie: Netto × 0,19 = MwSt-Betrag.
2. Addieren Sie den MwSt-Betrag zum Nettobetrag: Netto + MwSt = Bruttobetrag.
3. Alternativ rechnen Sie in einem Schritt: Netto × 1,19 = Brutto.
MwSt aus einem Bruttobetrag herausrechnen:
1. Teilen Sie den Bruttobetrag durch (1 + Steuersatz). Bei 19 % rechnen Sie: Brutto ÷ 1,19 = Nettobetrag.
2. Ziehen Sie den Nettobetrag vom Bruttobetrag ab, um die enthaltene MwSt zu erhalten: Brutto − Netto = MwSt-Betrag.
3. Alternativ berechnen Sie die MwSt direkt: Brutto × (19 ÷ 119) = MwSt-Betrag.
Wichtiger Hinweis: Ein häufiger Fehler ist, 19 % direkt vom Bruttobetrag abzuziehen. Bei einem Bruttopreis von 100 € beträgt die enthaltene MwSt nicht 19 €, sondern 15,97 €, weil die 19 % auf den Nettowert von 84,03 € berechnet werden.

MwSt-Formel: Brutto, Netto und Steuerbetrag

B=N×(1+s)B = N \times (1 + s)
  • BB = Bruttobetrag (Preis inklusive Mehrwertsteuer)
  • NN = Nettobetrag (Preis ohne Mehrwertsteuer)
  • ss = Steuersatz als Dezimalzahl (z. B. 0,19 für 19 % oder 0,07 für 7 %)
Aus dieser Grundformel lassen sich alle weiteren Berechnungen ableiten:
Nettobetrag aus Brutto ermitteln:
N=B1+sN = \frac{B}{1 + s}
MwSt-Betrag aus dem Bruttobetrag berechnen:
MwSt=BB1+s=B×s1+sMwSt = B - \frac{B}{1 + s} = B \times \frac{s}{1 + s}
MwSt-Betrag aus dem Nettobetrag berechnen:
MwSt=N×sMwSt = N \times s
Konkret für den Regelsteuersatz von 19 %: Netto × 1,19 = Brutto, Brutto ÷ 1,19 = Netto, Brutto × 19 ÷ 119 = MwSt. Für den ermäßigten Satz von 7 %: Netto × 1,07 = Brutto, Brutto ÷ 1,07 = Netto, Brutto × 7 ÷ 107 = MwSt.

MwSt-Berechnung: Praxisbeispiele

Freiberufler stellt eine Rechnung über 2.500 € netto

Eine Grafikdesignerin stellt einem Kunden eine Rechnung über 2.500 € netto für ein Branding-Projekt aus. Da Designleistungen dem Regelsteuersatz unterliegen, berechnet sie 19 % MwSt: 2.500 € × 0,19 = 475 € Mehrwertsteuer. Der Bruttobetrag auf der Rechnung beträgt 2.975 €. Die 475 € MwSt muss sie im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abführen, kann aber gleichzeitig die Vorsteuer aus ihren Betriebsausgaben (z. B. Software-Abos, Büromaterial) gegenrechnen.

Restaurant berechnet Speisen mit 7 % und Getränke mit 19 %

Ein Restaurantbesitzer erstellt die Abrechnung für einen Tisch mit 85 € Speisen und 32 € Getränken (jeweils netto). Seit 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie der ermäßigte Satz von 7 %: 85 € × 1,07 = 90,95 € brutto. Für Getränke gilt weiterhin 19 %: 32 € × 1,19 = 38,08 € brutto. Die Gesamtrechnung beträgt 129,03 € brutto, davon 12,03 € Mehrwertsteuer (5,95 € auf Speisen + 6,08 € auf Getränke). Ohne die ermäßigte Besteuerung der Speisen läge die MwSt auf Speisen bei 16,15 € — eine Ersparnis von 10,20 € für den Gast.

Einkäufer rechnet MwSt aus einem Bruttoangebot heraus

Ein Einkäufer erhält ein Angebot über 4.284 € brutto für Büromöbel. Um den Nettopreis und die enthaltene MwSt zu ermitteln, teilt er den Bruttobetrag durch 1,19: 4.284 € ÷ 1,19 = 3.600 € netto. Die enthaltene MwSt beträgt 4.284 € − 3.600 € = 684 €. Als vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen kann er die 684 € beim Finanzamt als Vorsteuer geltend machen. Der tatsächliche Kostenaufwand für die Büromöbel beträgt daher nur 3.600 €.

Tipps zur Mehrwertsteuer für Unternehmer und Selbstständige

  • Prüfen Sie vor jeder Rechnung den korrekten Steuersatz. Der ermäßigte Satz von 7 % gilt unter anderem für Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften, den öffentlichen Nahverkehr und seit 2026 dauerhaft für Speisen in der Gastronomie. Getränke in der Gastronomie bleiben bei 19 %. Eine falsch ausgewiesene MwSt kann zur Haftung nach § 14c UStG führen.
  • Nutzen Sie den Vorsteuerabzug konsequent. Als vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen können Sie die auf Eingangsrechnungen gezahlte MwSt vom Finanzamt zurückfordern. Bewahren Sie dafür alle Rechnungen mit ordnungsgemäßem MwSt-Ausweis sorgfältig auf.
  • Beachten Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Wenn Ihr Vorjahresumsatz unter 25.000 € netto lag und der laufende Jahresumsatz voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigt, können Sie auf den MwSt-Ausweis verzichten — allerdings entfällt dann auch der Vorsteuerabzug.
  • Bei internationalen Geschäften innerhalb der EU prüfen Sie das Reverse-Charge-Verfahren. Bei B2B-Leistungen zwischen EU-Ländern schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer, nicht der Leistende. Das betrifft besonders Freelancer mit ausländischen Auftraggebern.
  • Beachten Sie die Fristen für die Umsatzsteuervoranmeldung. In den ersten zwei Jahren nach Gründung ist eine monatliche Voranmeldung bis zum 10. des Folgemonats Pflicht. Danach richtet sich der Turnus nach der Vorjahres-Steuerlast: monatlich ab 7.500 €, vierteljährlich zwischen 1.000 € und 7.500 €, jährlich unter 1.000 €.
  • Vergessen Sie nicht die MwSt bei der Preiskalkulation. Wenn Sie Endkundenpreise festlegen, rechnen Sie die MwSt von Anfang an ein. Ein Produkt, das 100 € netto kosten soll, kostet den Endkunden 119 € — nicht 100 €. Im B2B-Bereich werden Preise dagegen üblicherweise netto angegeben.

Häufig gestellte Fragen zur Mehrwertsteuer

Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?

In Deutschland gibt es keinen Unterschied — beide Begriffe bezeichnen dieselbe Steuer. Umsatzsteuer (USt) ist der offizielle Rechtsbegriff im Umsatzsteuergesetz (UStG). Mehrwertsteuer (MwSt) ist der gebräuchliche Alltagsbegriff. Der Name Mehrwertsteuer betont das Prinzip, dass durch den Vorsteuerabzug nur der geschaffene Mehrwert besteuert wird. Im internationalen Kontext spricht man von VAT (Value Added Tax) oder TVA (Taxe sur la valeur ajoutée).

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Deutschland 2026?

In Deutschland gelten 2026 zwei Mehrwertsteuersätze: der Regelsteuersatz von 19 % für die meisten Waren und Dienstleistungen und der ermäßigte Steuersatz von 7 % für bestimmte Güter des täglichen Bedarfs. Seit dem 1. Januar 2026 gilt der ermäßigte Satz von 7 % auch dauerhaft für Speisen in der Gastronomie (Restaurants, Cafés, Catering). Getränke in der Gastronomie bleiben bei 19 %.

Welche Produkte haben 7 % und welche 19 % Mehrwertsteuer?

Der ermäßigte Satz von 7 % gilt laut Anlage 2 zu § 12 UStG unter anderem für: Grundnahrungsmittel (Brot, Milch, Obst, Gemüse), Bücher und Zeitschriften (auch E-Books), den öffentlichen Personennahverkehr bis 50 km, Eintrittskarten für Kultur (Theater, Museen, Konzerte), landwirtschaftliche Erzeugnisse und seit 2026 Speisen in der Gastronomie. Der Regelsteuersatz von 19 % gilt für alles andere, darunter Elektronik, Kleidung, Möbel, alkoholische Getränke, Luxusgüter und die meisten Dienstleistungen.

Wie rechne ich die MwSt aus einem Bruttobetrag heraus?

Um die MwSt aus einem Bruttobetrag herauszurechnen, teilen Sie den Bruttobetrag durch 1,19 (bei 19 %) oder 1,07 (bei 7 %). Beispiel: 595 € brutto ÷ 1,19 = 500 € netto. Die enthaltene MwSt beträgt 595 € − 500 € = 95 €. Häufiger Fehler: 19 % direkt vom Bruttobetrag abziehen. Bei 595 € wären das 113,05 € — das ist falsch. Die korrekte MwSt beträgt 95 €, weil die 19 % auf den Nettowert berechnet werden.

Was ist die Kleinunternehmerregelung und wann lohnt sie sich?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Unternehmer von der Pflicht, Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen, wenn der Vorjahresumsatz unter 25.000 € netto lag und der laufende Jahresumsatz voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigt. Vorteil: weniger Verwaltungsaufwand, keine Umsatzsteuervoranmeldung nötig. Nachteil: kein Vorsteuerabzug auf Eingangsrechnungen. Die Regelung lohnt sich vor allem für Dienstleister mit wenig Betriebsausgaben, die hauptsächlich an Privatkunden verkaufen.

Was ist das Reverse-Charge-Verfahren bei der Mehrwertsteuer?

Beim Reverse-Charge-Verfahren (Umkehr der Steuerschuldnerschaft) schuldet nicht der Leistende, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Dies gilt bei vielen B2B-Dienstleistungen zwischen EU-Ländern: Der Leistende stellt eine Netto-Rechnung ohne MwSt aus, und der Empfänger meldet die Umsatzsteuer in seinem Land an. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ist das ein Nullsummenspiel, da sie die gemeldete Steuer sofort als Vorsteuer abziehen können. Beide Parteien benötigen eine gültige USt-IdNr.

Wie berechne ich die MwSt auf einer Gastronomie-Rechnung seit 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte MwSt-Satz von 7 % auf Speisen. Getränke werden weiterhin mit 19 % besteuert. Auf einer Restaurantrechnung müssen Speisen und Getränke getrennt ausgewiesen werden. Beispiel: Bei 50 € netto Speisen und 20 € netto Getränken beträgt die Rechnung: 50 € × 1,07 = 53,50 € (Speisen brutto) + 20 € × 1,19 = 23,80 € (Getränke brutto) = 77,30 € Gesamtbrutto, davon 7,30 € MwSt.

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in anderen EU-Ländern?

Die Mehrwertsteuersätze variieren innerhalb der EU erheblich. Deutschland liegt mit 19 % im Mittelfeld. Die niedrigsten Regelsätze haben Luxemburg (17 %), Malta (18 %) und Zypern (19 %). Die höchsten Sätze gelten in Ungarn (27 %), Dänemark, Schweden und Kroatien (jeweils 25 %). Österreich hat 20 %, Frankreich 20 %, die Niederlande 21 %, Italien 22 %, Spanien 21 % und Polen 23 %. Unser MwSt-Rechner unterstützt über 30 Länder und erkennt die jeweiligen Steuersätze automatisch.


Wichtige Begriffe zur Mehrwertsteuer

Nettobetrag

Der Preis einer Ware oder Dienstleistung ohne Mehrwertsteuer. Im B2B-Bereich werden Preise üblicherweise netto angegeben. Aus dem Nettobetrag wird die MwSt berechnet.

Bruttobetrag

Der Endpreis inklusive Mehrwertsteuer. Im Einzelhandel und gegenüber Privatkunden müssen Preise in Deutschland nach § 1 PAngV immer als Bruttopreise ausgewiesen werden.

Vorsteuer

Die Mehrwertsteuer, die ein Unternehmen auf Eingangsrechnungen (Einkäufe, Betriebsausgaben) zahlt. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können diese beim Finanzamt geltend machen und mit der eigenen Umsatzsteuer verrechnen.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

Eine europaweit gültige Kennnummer für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen. In Deutschland beginnt sie mit DE gefolgt von 9 Ziffern. Wird für den innergemeinschaftlichen Handel und das Reverse-Charge-Verfahren benötigt.

Ermäßigter Steuersatz

Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 % in Deutschland, der für bestimmte Güter des täglichen Bedarfs gilt. Geregelt in Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 UStG.

Umsatzsteuervoranmeldung

Die regelmäßige Meldung der eingenommenen Umsatzsteuer und gezahlten Vorsteuer an das Finanzamt. Die Differenz (Zahllast) ist an das Finanzamt abzuführen oder wird erstattet.

Reverse Charge

Umkehr der Steuerschuldnerschaft: Nicht der Leistende, sondern der Empfänger schuldet die Umsatzsteuer. Kommt vor allem bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen innerhalb der EU zum Einsatz.